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   BGH, 08.12.1998 - KZR 49/97   

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https://dejure.org/1998,2285
BGH, 08.12.1998 - KZR 49/97 (https://dejure.org/1998,2285)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1998 - KZR 49/97 (https://dejure.org/1998,2285)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1998 - KZR 49/97 (https://dejure.org/1998,2285)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 690
  • ZIP 1998, 378
  • ZIP 1999, 378
  • GRUR 1999, 519
  • WM 1999, 1369
  • DB 1999, 896
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.1996 - KZR 19/95

    "Stromeinspeisung II"; Darlegungs- und Beweislast für die Bemessung der

    Auszug aus BGH, 08.12.1998 - KZR 49/97
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats unabhängig davon, ob das Energieversorgungsunternehmen, in dessen Netz der vom Kleinerzeuger produzierte Strom eingespeist wird, sich im wesentlichen auf die Verteilung fremderzeugten Stroms beschränkt (vgl. BGHZ 119, 335, 341 - Stromeinspeisung I; 133, 177, 179 - Kraft-Wärme-Kopplung I) oder selbst in erheblichem Umfang Strom erzeugt (vgl. BGHZ 134, 1, 6 f. - Stromeinspeisung II; BGH, Urt. v. 22.10.1996 - KZR 18/95, WuW/E 3099, 3101 - Stromveredelung).

    Ein Energieversorgungsunternehmen muß aber als Folge der Aufnahme eingespeisten Stroms keine Erhöhung seiner Strombeschaffungskosten hinnehmen (vgl. BGHZ 134, 1, 7 - Stromeinspeisung II).

    Dabei sind auch die Menge und die elektrizitätswirtschaftliche Wertigkeit des eingespeisten Stroms zu berücksichtigen (BGHZ 134, 1, 7 - Stromeinspeisung II; BGH WuW/E 3099, 3102 - Stromveredelung).

    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung darüber, unter welchen Bedingungen ein Energieversorgungsunternehmen, das den Strom ganz oder teilweise selbst erzeugt, aufgrund von hinreichend stetigen Stromlieferungen einer großen Zahl von Kleineinspeisern seine eigenen Erzeugungskapazitäten verringern kann, wie weit die Darlegungslast des Energieversorgungsunternehmens reicht (vgl. dazu BGHZ 134, 1, 9 - Stromeinspeisung II) und unter welchen Umständen eine anteilige Berücksichtigung der dadurch vermiedenen Fixkosten bei der Ermittlung der dem einzelnen Kleineinspeiser zustehenden angemessenen Vergütung geboten ist.

  • BGH, 02.07.1996 - KZR 31/95

    "Kraft-Wärme-Kopplung"; Bemessung der angemessenen Vergütung für die

    Auszug aus BGH, 08.12.1998 - KZR 49/97
    Bei der Belieferung der Beklagten mit Strom handelt es sich des weiteren um einen Geschäftsverkehr, der gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist (vgl. BGHZ 119, 335, 338 - Stromeinspeisung I; 133, 177, 178 - Kraft-Wärme-Kopplung I).

    a) Ein marktbeherrschendes Energieversorgungsunternehmen behindert ein anderes Unternehmen, das im Wege der Kraft-Wärme-Kopplung gewonnenen Strom in sein Netz einspeist, dann unbillig, wenn es für diesen Strom nicht zumindest den Betrag vergütet, der den eigenen, durch die Einspeisung vermiedenen Kosten entspricht (vgl. BGHZ 133, 177, 179 - Kraft-Wärme-Kopplung I).

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats unabhängig davon, ob das Energieversorgungsunternehmen, in dessen Netz der vom Kleinerzeuger produzierte Strom eingespeist wird, sich im wesentlichen auf die Verteilung fremderzeugten Stroms beschränkt (vgl. BGHZ 119, 335, 341 - Stromeinspeisung I; 133, 177, 179 - Kraft-Wärme-Kopplung I) oder selbst in erheblichem Umfang Strom erzeugt (vgl. BGHZ 134, 1, 6 f. - Stromeinspeisung II; BGH, Urt. v. 22.10.1996 - KZR 18/95, WuW/E 3099, 3101 - Stromveredelung).

    Die dort angesprochenen Normadressaten sind nicht verpflichtet, zu einem gleichmäßigen Vergütungsniveau für Leistungen bestimmter Art und damit zu einem horizontalen Ausgleich zwischen den durch die Vorschrift geschützten Unternehmen beizutragen (vgl. BGHZ 119, 335, 343 - Stromeinspeisung I; 133, 177, 179 - Kraft-Wärme-Kopplung I).

  • BGH, 06.10.1992 - KZR 10/91

    Stromeinspeisung durch Wasserkraftwerk

    Auszug aus BGH, 08.12.1998 - KZR 49/97
    Bei der Belieferung der Beklagten mit Strom handelt es sich des weiteren um einen Geschäftsverkehr, der gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist (vgl. BGHZ 119, 335, 338 - Stromeinspeisung I; 133, 177, 178 - Kraft-Wärme-Kopplung I).

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats unabhängig davon, ob das Energieversorgungsunternehmen, in dessen Netz der vom Kleinerzeuger produzierte Strom eingespeist wird, sich im wesentlichen auf die Verteilung fremderzeugten Stroms beschränkt (vgl. BGHZ 119, 335, 341 - Stromeinspeisung I; 133, 177, 179 - Kraft-Wärme-Kopplung I) oder selbst in erheblichem Umfang Strom erzeugt (vgl. BGHZ 134, 1, 6 f. - Stromeinspeisung II; BGH, Urt. v. 22.10.1996 - KZR 18/95, WuW/E 3099, 3101 - Stromveredelung).

    Die dort angesprochenen Normadressaten sind nicht verpflichtet, zu einem gleichmäßigen Vergütungsniveau für Leistungen bestimmter Art und damit zu einem horizontalen Ausgleich zwischen den durch die Vorschrift geschützten Unternehmen beizutragen (vgl. BGHZ 119, 335, 343 - Stromeinspeisung I; 133, 177, 179 - Kraft-Wärme-Kopplung I).

  • BGH, 22.10.1996 - KZR 18/95

    Angemessene Vergütung für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien

    Auszug aus BGH, 08.12.1998 - KZR 49/97
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats unabhängig davon, ob das Energieversorgungsunternehmen, in dessen Netz der vom Kleinerzeuger produzierte Strom eingespeist wird, sich im wesentlichen auf die Verteilung fremderzeugten Stroms beschränkt (vgl. BGHZ 119, 335, 341 - Stromeinspeisung I; 133, 177, 179 - Kraft-Wärme-Kopplung I) oder selbst in erheblichem Umfang Strom erzeugt (vgl. BGHZ 134, 1, 6 f. - Stromeinspeisung II; BGH, Urt. v. 22.10.1996 - KZR 18/95, WuW/E 3099, 3101 - Stromveredelung).
  • LG Hamburg, 05.03.2004 - 312 O 224/03
    Allerdings kann der Verkehr unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Werktitel gleichzeitig auch die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft verbinden, wie dies in der Rechtsprechung für bekannte Titel regelmäßig erscheinender periodischer Druckschriften bejaht worden ist (BGH, Urt.v. 22.10.69 - I ZR 47/68 "Europharma"; GRUR 1970, 141 f.; Beschl.v. 10.5.74 - I ZB 2/73 "St. Pauli-Nachrichten"; GRUR 1974, 661, 662; Urt.v. 16.7.98 - I ZR 6/96 "Wheels Magazine"; GRUR 1999, 235, 237; Urt.v. 12.11.98 - I ZR 84/96 "Max"; GRUR 1999, 519, 521).
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